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Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte

Öffentliches Melde- und Abhilfeverfahren für EchoSeiten

Stand: 9. August 2026

1. Worum geht es?

Die Echo-Msg. UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Echo-Msg.“, betreibt EchoSeiten als technische Plattform. Über EchoSeiten veröffentlichen Kunden eigene Beiträge, Texte, Bilder und Dokumente. Echo-Msg. führt keine allgemeine inhaltliche Vorabprüfung durch. Wer einen konkreten Inhalt für rechtswidrig oder rechtsverletzend hält, kann ihn ohne Benutzerkonto melden.

2. Elektronischer Meldeweg

Meldungen können elektronisch an kontakt@echoseiten.de gesendet werden. Bitte verwenden Sie im Betreff „Meldung rechtswidriger Inhalt“. Zusätzlich ist eine postalische Übersendung an Echo-Msg. UG (haftungsbeschränkt), Beim unteren Tor 2, 72525 Münsingen, möglich; für Meldungen nach Art. 16 DSA ist der elektronische Weg maßgeblich.

Der elektronische Meldeweg und diese Verfahrensbeschreibung sollen eine konkrete und nachvollziehbare Meldung ermöglichen.

Meldungen können in deutscher Sprache eingereicht werden. Englische Meldungen werden ebenfalls bearbeitet, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

3. Angaben für eine qualifizierte Meldung

Die Meldung sollte so genau sein, dass der beanstandete Inhalt eindeutig gefunden und die behauptete Rechtswidrigkeit nachvollzogen werden kann. Bitte geben Sie insbesondere an:

  • eine hinreichend begründete Erklärung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll;
  • die genaue URL oder eine andere eindeutige elektronische Fundstelle; soweit erforderlich zusätzliche Angaben zur Identifizierung;
  • den betroffenen Beitrag, die konkrete Passage, das Bild, die Datei oder das Dokument;
  • die Art der behaupteten Rechtsverletzung, etwa Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht oder Strafrecht;
  • vorhandene Nachweise und gegebenenfalls einen Vertretungsnachweis;
  • Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Stelle, soweit Art. 16 Abs. 2 lit. c DSA keine Ausnahme vorsieht;
  • eine Erklärung, dass nach bestem Wissen in gutem Glauben davon ausgegangen wird, dass Angaben und Vorwürfe richtig und vollständig sind;
  • gegebenenfalls eine kurze Angabe zu besonderer Dringlichkeit und der gewünschten Maßnahme.

Unvollständige Meldungen werden geprüft, soweit eine sachgerechte Prüfung möglich ist. Fehlende Angaben können nachgefordert werden. Die Identität der meldenden Person wird dem betroffenen Kunden nur offengelegt, soweit dies für die Prüfung oder Rechtsverteidigung erforderlich und rechtlich zulässig ist.

4. Ablauf der Prüfung

  1. Echo-Msg. bestätigt den Eingang ohne unangemessene Verzögerung, soweit eine elektronische Kontaktadresse vorliegt, und kann eine Vorgangsnummer vergeben.
  2. Der betroffene Inhalt und der zuständige Kunde werden ermittelt. Erforderlichenfalls werden Nachweise oder ergänzende Angaben angefordert.
  3. Der Kunde erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. In dringenden Fällen kann ein Inhalt vorläufig gesperrt werden, bevor die Stellungnahme vorliegt.
  4. Die Meldung wird zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich geprüft. Echo-Msg. kann den Inhalt beibehalten, vorläufig sperren, endgültig entfernen oder weitere Nachweise verlangen.
  5. Meldende Person und betroffener Kunde werden über die Entscheidung und die wesentlichen Gründe informiert, soweit dies rechtlich zulässig und eine Kontaktmöglichkeit vorhanden ist. Informationen über verfügbare Rechtsbehelfe werden mitgeteilt, soweit sie einschlägig sind.

5. Dringende Fälle

Bei konkreten Gefahren für Leben oder Sicherheit, Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, terroristischen Inhalten, glaubhaften schweren Drohungen oder vergleichbar schwerwiegenden Inhalten soll die Meldung deutlich als dringend gekennzeichnet werden. Bei akuter Gefahr ist zusätzlich unmittelbar die Polizei beziehungsweise die zuständige Notrufstelle zu verständigen.

6. Vorläufige Sperrung, Quarantäne und Legal Hold

Wird ein Beitrag gesperrt oder gelöscht, ist er nicht mehr öffentlich erreichbar. Zugehörige Dateien werden in eine nicht öffentliche Quarantäne verschoben. Die reguläre Quarantäne beträgt 30 Tage. Besteht ein dokumentierter rechtlicher Sicherungsbedarf, kann ein Legal Hold gesetzt werden. Während eines Legal Holds erfolgt keine endgültige Löschung. Nach seiner Aufhebung gilt eine zusätzliche Sicherheitsfrist von mindestens sieben Tagen, sofern keine andere Aufbewahrungsgrundlage besteht.

7. Missbräuchliche Meldungen

Offensichtlich unbegründete, täuschende oder serienmäßig missbräuchliche Meldungen können nach vorherigem Hinweis zurückgestellt oder nicht weiterbearbeitet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte sowie gerichtliche und behördliche Anordnungen bleiben unberührt.

8. Verarbeitung der Meldedaten

Echo-Msg. verarbeitet die mit einer Meldung übermittelten Daten zur Prüfung, Kommunikation, Dokumentation, Gefahren- und Missbrauchsabwehr sowie Rechtsverteidigung. Vorgänge werden regelmäßig bis zu drei Jahre nach Abschluss aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur bei laufenden Verfahren, gesetzlichen Pflichten, konkreten Rechtsansprüchen oder einem Legal Hold. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von EchoSeiten.

9. Kontakt

Echo-Msg. UG (haftungsbeschränkt)

Beim unteren Tor 2

72525 Münsingen

E-Mail: kontakt@echoseiten.de

Telefon: 07381/4020084