EchoSeiten

Demo

Beiträge

Alle Beiträge› Gastro, Handel & Gewerbe› Verwaltung & Daseinsvorsorge› Vereine, Kirche & Kultur›

Profile

Gastro, Handel & Gewerbe› Verwaltung & Daseinsvorsorge› Vereine, Kirche & Kultur›

Zugang

Login›

Informationen

Verstöße melden› Kontakt› Datenschutz› Impressum› Nutzungsbedingungen›

Leistungs- und Nutzungsbedingungen

Vertragsbedingungen für Organisationen und öffentliche Stellen - keine Verbraucherverträge

Stand: 9. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Leistungs- und Nutzungsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Plattform EchoSeiten zwischen Echo-Msg. UG (haftungsbeschränkt), Beim unteren Tor 2, 72525 Münsingen, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Kloker, nachfolgend „Echo-Msg.“, und dem im Angebot oder Auftrag bezeichneten Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige Organisationen, soweit sie nicht als Verbraucher handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Echo-Msg. ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsunterlagen und Vertragsschluss

(1) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, der Vertragsbeginn und gegebenenfalls die Laufzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Auftragsblatt oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

(2) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung; Auftragsblatt oder Angebot; Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungen; diese Leistungs- und Nutzungsbedingungen; allgemeine Leistungsbeschreibungen. Zwingendes Recht bleibt unberührt.

(3) Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronische Annahme, ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Bereitstellung des vereinbarten Zugangs nach vorheriger Beauftragung zustande.

§ 3 Leistungsgegenstand und Rollen der Kunden

(1) Echo-Msg. stellt dem Kunden im vereinbarten Umfang eine gehostete Plattform zur Einreichung, Verwaltung, Freigabe und öffentlichen Darstellung eigener lokaler oder organisationsbezogener Informationen bereit. Zum Leistungsumfang können insbesondere Kundenbackend, Benutzerkonten, zugelassene E-Mail-Absender, Beitragsentwürfe, Vorschau, Freigabe, automatische Veröffentlichung, Veröffentlichungszeiträume, Bilder, PDF-Dokumente und Löschfunktionen gehören.

(2) Die konkrete Plattformadresse oder Zuordnung, Zahl und Struktur der Kundenbereiche, Benutzer, Absender, besondere Funktionen und sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem Auftrag. Ein Anspruch auf nicht vereinbarte Funktionen, Gestaltung, Suchmaschinenplatzierung oder Reichweite besteht nicht.

(3) Content-Erstellung, Rechtsprüfung, Datenschutzberatung, Bildbearbeitung, individuelle Programmierung, Schulung, Datenmigration, Vor-Ort-Leistungen und sonstige Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt wurden.

(4) Jeder Kunde ist eigenständiger Teilnehmer der Plattform. Rechtsform, Trägerschaft, Größe oder öffentlich-rechtliche Stellung eines Kunden begründen keine Betreiber-, Herausgeber-, Redaktions-, Aufsichts- oder sonstige Sonderrolle auf EchoSeiten. Ein Kunde hat keinen Einfluss auf Zulassung, Vertragsverhältnisse, Inhalte oder Moderationsentscheidungen anderer Kunden, soweit nicht im Einzelfall eine zwingende gesetzliche oder vollziehbare behördliche beziehungsweise gerichtliche Anordnung etwas anderes erfordert.

(5) EchoSeiten ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Verkündungs-, Bekanntmachungs-, Zustellungs-, Ausschreibungs- oder sonstige Publikationsform. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob und neben welchen anderen Veröffentlichungswegen EchoSeiten für seinen Zweck eingesetzt werden darf. Gesetzliche Barrierefreiheits-, Informations-, Neutralitäts-, Vergabe- und Dokumentationspflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 4 Einrichtung, Benutzer und Zugänge

(1) Benutzerkonten werden nur auf Veranlassung oder mit Zustimmung des Kunden eingerichtet. Der Kunde bestimmt die berechtigten Personen, Rollen und zugelassenen Absender-E-Mail-Adressen im vereinbarten Umfang.

(2) Der Kunde hält Organisations- und Kontaktdaten aktuell und stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugänge nutzen, Zugangsdaten geheim halten und geeignete Passwörter verwenden.

(3) Der Kunde informiert Echo-Msg. unverzüglich über ausgeschiedene Benutzer, verlorene Zugangsdaten, kompromittierte E-Mail-Konten oder sonstige Sicherheitsvorfälle. Echo-Msg. darf betroffene Zugänge vorsorglich sperren.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche interne Vertretungs-, Freigabe-, Beschaffungs- und sonstige Organisationsentscheidungen für Auftragserteilung und Nutzung vorliegen.

§ 5 Einreichung, Freigabe und Veröffentlichung

(1) Beiträge können nach den vereinbarten Funktionen über das Kundenbackend oder von zugelassenen E-Mail-Absendern eingereicht werden. Die technische Verarbeitung kann automatisiert erfolgen.

(2) Der Kunde entscheidet, welche Inhalte eingereicht und freigegeben werden, und legt den Veröffentlichungszeitraum fest. Nach Freigabe kann die Veröffentlichung automatisiert erfolgen.

(3) Echo-Msg. ist nicht verpflichtet, Inhalte allgemein redaktionell oder rechtlich vorab zu prüfen. Technische und sicherheitsbezogene Prüfungen, insbesondere zu Dateiformat, Dateigröße, Schadsoftware, Funktionsfähigkeit und Verarbeitbarkeit, bleiben vorbehalten.

§ 6 Verantwortung des Kunden und Rechte an Inhalten

(1) Der Kunde ist für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität seiner Beiträge, Texte, Bilder, Dokumente, Links und sonstigen Inhalte verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte sowie Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen.

(2) Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informations-, Schutz- und Betroffenenrechte beachtet werden.

(3) Der Kunde räumt Echo-Msg. für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten und auf den Vertragszweck beschränkten Rechte ein, Inhalte technisch zu speichern, zu vervielfältigen, zu formatieren, zu komprimieren, in Vorschaudarstellungen umzuwandeln, zu übertragen, öffentlich zugänglich zu machen und zur Sicherung vorübergehend zu kopieren. Eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Verwertung findet nicht statt.

§ 7 Unzulässige Inhalte, Plattformprofil und kommerzielle Kommunikation

(1) Unzulässig sind Inhalte oder Nutzungen, die gegen Gesetze, vollziehbare behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verstoßen. Dies betrifft insbesondere strafbare Inhalte, Hass- oder Gewaltaufrufe, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte, Täuschung, Schadsoftware, unbefugte personenbezogene Daten, rechtswidrige Werbung sowie Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

(2) Unzulässig sind außerdem Angriffe auf Systeme, Umgehung von Schutzmaßnahmen, automatisierte Massenabfragen außerhalb freigegebener Funktionen, Nutzung fremder Zugänge, Überlastungsversuche, Verbreitung ausführbarer Schaddateien und sonstige Handlungen, die Betrieb oder Sicherheit beeinträchtigen.

(3) EchoSeiten ist keine Meinungs-, Debatten-, Presse- oder Wahlkampfplattform. Unzulässig sind insbesondere Meinungsbeiträge, Kommentare, politische Stellungnahmen, Wahlwerbung, Bewertungen oder Kritik an Dritten, journalistisch-redaktionelle oder investigative Beiträge, Leserbriefe, Satire über Dritte sowie Aufrufe gegen konkrete Personen oder Organisationen. Zulässig bleiben sachliche Informationen und Mitteilungen von Organisationen über eigene Aufgaben, Tätigkeiten, Angebote und Veranstaltungen. Gesetzliche und organisationsinterne Neutralitäts-, Zuständigkeits- und Kennzeichnungspflichten bleiben unberührt.

(4) Kommerzielle Kommunikationen müssen nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben klar als solche erkennbar sein; die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag sie erfolgen, muss identifizierbar sein. Echo-Msg. darf erforderliche oder sachlich naheliegende technische Kennzeichnungen wie „Anzeige“, „Werbung“ oder eine gleichwertige Bezeichnung ergänzen oder deren Verwendung verlangen. Der Kunde darf erforderliche Kennzeichnungen nicht irreführend entfernen oder umgehen.

§ 8 Meldungen, Moderation, Sperrung und Entfernung

(1) Echo-Msg. unterhält ein elektronisches Melde- und Abhilfeverfahren für konkrete Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte. Meldungen werden zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich bearbeitet.

(2) Echo-Msg. darf Inhalte vorläufig sperren oder entfernen, wenn eine konkrete Meldung, eine behördliche oder gerichtliche Anordnung, ein Sicherheitsrisiko, ein Verstoß gegen diese Bedingungen oder ein sonstiger hinreichender Hinweis vorliegt. Maßnahmen werden auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt.

(3) Der Kunde erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei Gefahr im Verzug, offenkundig schwerwiegender Rechtswidrigkeit oder entgegenstehenden behördlichen oder gesetzlichen Vorgaben kann Echo-Msg. zunächst handeln und die Information anschließend nachholen, soweit zulässig.

(4) Bei Beschränkungen wegen mutmaßlich rechtswidriger oder vertragswidriger Inhalte teilt Echo-Msg. dem betroffenen Kunden die wesentlichen Tatsachen, Art und Umfang der Maßnahme sowie die gesetzliche oder vertragliche Grundlage mit, soweit keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen. Soweit automatisierte Mittel bei der Erkennung oder Verarbeitung eine Rolle gespielt haben, wird dies im gesetzlich erforderlichen Umfang kenntlich gemacht. Rechtliche Beschränkungsentscheidungen werden nicht ausschließlich automatisiert getroffen.

(5) Das gesonderte öffentliche Melde- und Abhilfeverfahren sowie die interne Arbeitsanweisung konkretisieren den betrieblichen Ablauf. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

§ 9 Löschung, Quarantäne und Legal Hold

(1) Bei einer Löschung wird der Beitrag sofort aus der öffentlichen Anzeige entfernt. Zugehörige Dateien werden aus dem öffentlichen Bereich in eine nicht öffentliche Quarantäne verschoben.

(2) Die reguläre Quarantänefrist beträgt 30 Tage. Anschließend erfolgt die endgültige Löschung, sofern kein Legal Hold oder eine andere Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung besteht.

(3) Echo-Msg. darf einen Legal Hold setzen, wenn Daten für einen konkreten Rechts-, Sicherheits-, Missbrauchs- oder Behördenvorgang, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Nach Aufhebung des Legal Holds gilt eine zusätzliche Sicherheitsfrist von mindestens sieben Tagen.

(4) Nach endgültiger Löschung kann ein reduzierter Audit-Nachweis über den Verwaltungsvorgang erhalten bleiben, soweit dies für Sicherheit, Nachweis oder Rechtsverteidigung erforderlich ist. Vollständige gelöschte Beitragsinhalte sollen darin nicht enthalten sein.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen des Dienstes

(1) Echo-Msg. bemüht sich um einen sicheren und möglichst störungsarmen Betrieb. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Hostingdienstleistern, höhere Gewalt oder notwendige Gefahrenabwehr entstehen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.

(3) Echo-Msg. darf Funktionen und technische Abläufe ändern, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts-, Wartungs- oder Weiterentwicklungsgründen erforderlich ist und der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Leistungsänderungen werden angemessen angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Änderungszeitpunkt kündigen, soweit ihm die Fortsetzung nicht zumutbar ist.

§ 11 Support und Mitwirkung

(1) Support erfolgt über die vereinbarten Kontaktwege während der üblichen Geschäftszeiten. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch nachvollziehbare Angaben, Screenshots, Zeitpunkte und erforderliche Testhandlungen. Er hält eigene Endgeräte, Browser und E-Mail-Systeme in einem sicheren und aktuellen Zustand.

§ 12 Vergütung, Preisparameter und Umsatzsteuer

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Auftragsblatt. Unterschiedliche Vergütungen können insbesondere durch Zahl und Struktur der vereinbarten Organisationsbereiche, Benutzerkonten und zugelassenen Absenderadressen, Einrichtungs-, Administrations- und Supportaufwand, besondere Sicherheits- oder Betriebsanforderungen, Beitrags- beziehungsweise Verarbeitungsumfang sowie Zusatzleistungen sachlich begründet sein. Die Rechtsform, kommunale Eigenschaft oder sonstige öffentlich-rechtliche Stellung eines Kunden ist für sich genommen kein Preisfaktor.

(2) Soweit Entgelte im Angebot oder Auftrag als netto bezeichnet werden, verstehen sie sich ohne Umsatzsteuer. Solange und soweit die Leistungen von Echo-Msg. nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei sind, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Soweit für spätere Leistungszeiträume gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird sie auf die vereinbarten Nettoentgelte in gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet, sofern im individuellen Auftrag ausdrücklich kein Bruttopreis vereinbart wurde.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Echo-Msg. darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung kostenpflichtige Funktionen vorübergehend sperren, wenn der Kunde mit einem wesentlichen Betrag in Verzug ist und die Sperrung verhältnismäßig ist.

§ 13 Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung

(1) Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Auftrag. Fehlt eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Rechtsverstößen, erheblichen Sicherheitsgefährdungen, unbefugter Weitergabe von Zugängen oder fortdauerndem Zahlungsverzug nach Abmahnung vorliegen.

(3) Soweit eine sofortige Gesamtkündigung nicht erforderlich ist, sind Sperrung einzelner Benutzer, Absender, Beiträge oder Funktionen und eine angemessene Abhilfefrist vorrangig.

§ 14 Vertragsende, Export und Löschung

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Inhalte vor Vertragsende zu sichern. Auf rechtzeitige Anfrage stellt Echo-Msg. einen Export der eigenen Kundendaten in einem technisch verfügbaren, gängigen Format bereit, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, internen Systemdaten oder Daten anderer Kunden besteht nicht.

(2) Nach Vertragsende werden öffentliche Inhalte deaktiviert und operative Kundendaten nach dem geltenden Löschkonzept gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Forderungen, Sicherheitsvorgänge oder Legal Holds entgegenstehen. Beiträge können zunächst die reguläre 30-tägige Quarantäne durchlaufen.

(3) Soweit Sicherungskopien bestehen, werden sie nicht für einzelne Löschungen nachträglich verändert, sondern im regulären Sicherungszyklus überschrieben. Eine Wiederherstellung aus Sicherungen erfolgt nur für Betriebs- und Wiederherstellungszwecke, nicht zur erneuten produktiven Nutzung gelöschter Inhalte.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Soweit Echo-Msg. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Für eigene Zwecke, insbesondere Vertragsverwaltung, Systemsicherheit, Missbrauchsabwehr, Rechtsverteidigung, gesetzliche Pflichten und Notice-and-Takedown, handelt Echo-Msg. als eigener Verantwortlicher.

(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 16 Haftung

(1) Echo-Msg. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Echo-Msg.

(4) Echo-Msg. haftet nicht für rechtswidrige oder fehlerhafte Kundeninhalte, fehlende Rechte oder Rechtsgrundlagen des Kunden, Störungen außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs oder Datenverluste, die der Kunde durch zumutbare eigene Sicherung hätte vermeiden können, soweit Echo-Msg. diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 17 Freistellung

(1) Der Kunde stellt Echo-Msg. von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Inhalt, einer fehlenden Berechtigung oder einer sonstigen schuldhaften Vertragsverletzung beruhen. Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Echo-Msg. informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, ermöglicht ihm soweit möglich die Mitwirkung an der Verteidigung und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich, der den Kunden zu Zahlung oder Anerkennung verpflichtet. Der Kunde unterstützt die Verteidigung mit erforderlichen Informationen und Nachweisen.

§ 18 Höhere Gewalt und Drittleistungen

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die sie auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Energieausfälle, Arbeitskämpfe oder schwerwiegende Angriffe auf Infrastrukturen.

(2) Echo-Msg. darf Hosting-, E-Mail-, Domain-, DNS-, Sicherheits- und sonstige technische Dienstleister einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Echo-Msg., wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage - Kurz-Auftragsblatt

Kunde / Organisation: ______________________________________________

Anschrift: ______________________________________________

Vertretungsberechtigte Person: ______________________________________________

Ansprechpartner und E-Mail: ______________________________________________

Gebuchter Bereich / Plattformzuordnung: ______________________________________________

Organisatorische Teilbereiche: ______________________________________________

Benutzerzahl: ______________________________________________

Zugelassene Absenderadressen: ______________________________________________

Zusatzleistungen / besondere Anforderungen: ______________________________________________

Vertragsbeginn: ______________________________________________

Mindestlaufzeit / Kündigungsfrist: ______________________________________________

Vergütung netto: ______________________________________________

Abrechnungsintervall: ______________________________________________

Besondere Vereinbarungen: ______________________________________________

Einbezogene Dokumente: Leistungs- und Nutzungsbedingungen, Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anlagen sowie ausdrücklich bezeichnete individuelle Anlagen. Datenschutzerklärung und Melde- und Abhilfeverfahren werden als Informationsunterlagen bereitgestellt.